Drei Vereine vereint

Der Potsdam-Hbf mit Tram- und Bus-Zentralhaltestellen. Der Treff am ehemaligen Wasserturm ist Start für viele unserer Wanderungen

 

 Hinweise zu den Wanderplänen  
          

 Hauptsächlich verwendeten Abkürzungen

VBB          Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg

DOSB      Deutscher Olympischer Sportbund e. V.
LSB          Landessportbund e. V.
VDES       Verband Deutscher Eisenbahner-Sportvereine e. V.
ESV          Eisenbahnersportverein e. V.
DWV         Deutscher Wanderverband e. V.

BWBV      Brandenburgischer Wandersport- und Bergsteiger-Verband e. V.
PWB        Potsdamer Wanderbund e. V.
JHV         Jahreshauptversammlung

Die Bezeichnung „Uhr“ und die Abkürzungspunkte sind weitgehend weggelassen worden.

 Die Nummerierung von 1 bis 6 und die Symbolik bedeuten:
1. Titel der Veranstaltung
2. Veranstalter, verantwortlicher Wanderleiter (WL)
3. Streckenführung und Länge der Strecke
4. S: Startzeit und Startort                                                
    T: Treffpunkt                    Z: Ziel
5. Tipps für die Reiseverbindungen
     Bf - Bahnhof                   Hbf - Hauptbahnhof
 

     H  - Hinfahrt                    R  -  Rückfahrt

     H1, H2, ..., R1, R1, ...     Varianten der Hinfahrt oder Rückfahrt 

     Pdm  –  Potsdam            BBF - Flughafen Berlin-Brandenburg            
     Mgdbg – Magdeburg        KWh - Königs Wusterhausen
     BE  -   Berlin
     Bf  – Bahnhof                 Hbf – Hauptbahnhof            Ausgang - Ausg
     RE – Regionalexpress    RB   – Regionalbahn           S     - S-Bahn
     U  - U-Bahn                   Tram - Straßenbahn            Hst - Haltestelle

     SEV - Schienen-Ersatz-Verkehr (keine Fahrradbeförderung)
    
 6. Sonstige Hinweise
     Anm     –  spätester Anmeldetermin
                    Voranmeldungen jedoch stets erwünscht, 
                    Ohne Datumsangabe: in der Regel bis zum Abend vier Tage vorher,
                    danach nur noch Restplätze 

     FAB    –   Fahrausweis-Basis                    
                    Es gibt inzwischen weit mehr als 250 verschiedene
                    Fahrausweisvarianten, die  in den jeweilgen Regionen zutreffen.

                    Die Tarife und die Geltungsdauer  unterscheiden sich regional.
     EFA    -    Einzelfahrausweis des VBB (auszugsweise)
                    Geltungsdauer in BE 120 min, in Pdm 60 min 
     KGK    -   Kleingruppenkarte 

                    Gruppenkarte für bis zu 5 gemeinsam reisende Personen.
                    Gilt als Tageskarte. Gesamtpreis pro Gruppenkarte
                     (Stand ab 01.01.2017)
 

                      Tarifbereich BE       AB - 19,90      BC - 20,60    ABC - 20,80
                      Tarifbereich Pdm    AB - 10,50       BC - 10,00    ABC - 14,70 

                    Als besonderer Grund für die Erhöhung der Preise gibt der     
                    VBB den Anstieg (?) der Ernergie- und Benzinpreise an - dabei
                    haben diese seit Jahren den niedrigsten Stand!
 

    BBT     -   Brandenburg-Berlin-Ticket
                    Preis 29 Euro pro Geltungstag (Mo-Fr stets ab 09.00, Sa oder So
                    bereits ab 00.00 Uhr und jeweils bis 03.00 Uhr des Folgetages) und
                    Nutzung für eine Gruppe bis maximal 5 Personen in Tarifgebiet
                    Berlin-Brandenburg. Teilweise geringfügig die Ländergrenze
                    Brandenburgs überschreitend.
                    Eingeschränkt für die Zeit ab 18.00 Uhr kann auch eine Nachvariante
                    zu 22 Euro erworben werden. Diese Variante gilt dann bis 06.00 Uhr.

                    Außerhalb Brandenburgs und Berlins steigen die Preise für Län-
                    dertickets um ca. 1 Euro ab 01.01.2015. 
       
TGN_VBB     Tageskarte für 1 Person gültig im gesamten VBB-Netz bei den
                    Unternehmungen, die den VBB-Tarif anerkennen. Sie  ist als Äquivalent
                    zu den Single-Tickets in anderen Bundesländern zu betrachten.
                    Es gelten die zeitlichen Einschränkungen wie bei BBT. Preis: 21,00 € 
SWT  –         Schönes Wochenendeticket (neue Staffelung und Preise ab 1.1.2015)
                   
Preis 40 Euro ab 01.01.2015 als Grundkarte für die erste Person,
                    zweite bis fünfte Person je 4 Euro Aufschlag - also ab 3-Person-
                    Gruppe in der Summe teurer geworden!

                    Ab 6. Person ist wieder eine neue Grundkarte nötig.
                    Das ist ein Anstieg für eine 5er-Gruppe um 12 € von 44 € auf 56 €.
                    Das sind mehr als 27 %. Die DB spricht aber von nur durch-
                    schnittlich 2,3% Anstieg!

                    Geltungszeit bleibt von Sa oder So von 0.00 bis 03.00 des
                    Folgetages, dieses Ticket gilt damit nicht an Feiertagen, die
                    auf Mo - Fr fallen.

     QdL     -   Quer-durchs-Land-Ticket  

                    Preis 44 Euro an jeweils einem Geltungstag
                    (bisher: Mo - Fr - neu ab 01.01.2015: täglich) von 09.00 bis 03.00 Uhr
                    der Folgetages und Nutzung für die erste Person einer 5er-Gruppe.
                   Jede weitere Person dieser 5er Gruppe zahlt extra 8,00 Euro dazu.
                   Die Fahrkarte ist deutschlandweit in REs benutzbar (jedoch nicht
                   in IC's, D's, EC's, ICE's und nicht bei vielen anderen Verkehrsträgern).

                   Die Nutzung ist an WE damit teurer als ein SWT.

   Fahrrad -  in den einzelnen Verkehrsverbünden verschieden geregelt

                  Mitnahme speziell in Nahverkehrszügen  

                    - nur im Zuständigkeitsbereich der DB         Tageskarte       5,00
                    - darüber hinaus  z.B. beim VBB                 Tageskarte       6,00
      
                                                                                     Monatskarte   22,00
                  Es wird in Nahverkehrszügen keine Mitnahmegarantie gewährt. 

                  neu: In Spitzenverkehrszeiten wird auf der RE3 (Richtung Ostsee)
                         ein zusätzlicher Waggon mit großem Fahrradabteil angehangen.

                         In vielen Reisezugwagen sollen die Klappsitzre in den
                         Fahtradabteils ausgebaut werden. 

VBB - Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg 
OD -   Ostdeutsche Einsenbahngesellschaft (ODEG) - im Land Berlin und im Land
          Brandenburg gelten aber hier die offiziellen Tarife des VBB
HEX - Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH
         Im Tarif-Bereich des VBB nur Sondertarife, keine Anerkennung von
         VBB-Fahrausweisen und DB-Fahrkarten (z. B. im Harz-Berlin-Express)
UBB- Usedomer Bäderbahn - Tochterunternehmen der DB
         Alle Fahrausweise der DB und regionale Fahrkarten werden anerkannt.
S-Bahn Berlin - Tochterunternehmen der DB
         Alle Fahrausweise der DB und regionale Fahrkarten werden anerkannt.
U-Bahn - die Berliner U-Bahn ist ein BVG-Unternehmen und gehört zum VBB,
         aber nicht zur DB.

 

Abo65plus
Wanderfreunde ab einem Alter von 65 Jahren können für den Bereich der Länder Berlin und Brandenburg für die dort dem VBB angeschlossenen Unternehmen eine Pauschalfahrkarte im Vorverkauf per monatlicher Zahlung (insgesamt 612,00 € ) oder jährlicher Einmalzahlung (593,00 € ) erwerben. Dieser Fahrausweis ist jedoch personengebunden, lässt keine  weitere Mitnahme von weiteren Personen darauf zu, gilt aber rund um die Uhr. Er gilt auch nicht über die Ländergrenze hinaus nach Grenzorten in Polen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg. Der Gültigkeitsbereich ist also geringer als der des Brandenburg-Berlin-Tickets. Der Preis ist aber geringer als eine Umwelt-Monatskarte im Tarifbereich Berlin-ABC, doch auf den Karteninhaber beschränkt. 
 

Ländertickes
Sie werden regional durch die Bundesländer ausgegeben. Dabei tun sich mehrfach Bundelsländer zusammen (z. B. Berlin/Brandenburg oder Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen). Die Preise hierfür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Unser Verkehrsverbund VBB hält am einheitlichen Preis bis 5 Personen fest, andere Bundesländer haben dabei zusätzlich eine preisliche Staffelung von 1 bis 5 Personen eingeführt.
Der Preis für das Ländertickets von Mecklenburg-Vorpommern und des
gemeinsamen Ländertickets von Sachsen/Thüringen/Sachsen-Anhalt wurden teilweise um 1 € erhöht.


Hinweis: Wer jetzt einen Fahrausweis besitzt, der z. B. für den gresamten VBB-Bereich gültig ist (begrenzt jedoch auf Zeitkarten ohne Linienfestlegung, Ländertickets, Gesamtnetzkarten), aber seine Fahrt in das benachtbarte Bundesland fortsetzen möchte, kann das mit einem für das angrenzende Bundesland gültigen Länderticket erledigen. Das Lösen des oft nötigen Verbindungsfahrausweises vom letzten Bf des einen Bundeslandes bis zum  ersten Bf des Nachbarbundeslandes entfällt. Bisher war der Übergang ohne Zwischenfahrausweis nur auf ausgewählten Strecken möglich.Diese Reglung wird bereits seit 01.01.2016 praktiziert.Sie wurde jedoch nie öffentlich bekanntgegeben.

Preislich kann damit die Einbeziehung von Abo65plus oder Nutzung von zwei Länderticket günstiger werden als die Verwendung eine QdL bzw. SWT-Tickets.
 
Das Schöne-Wochenende-Ticket (SWT) und Quer-durchs-Land-Ticket (QdL) werden von der DB ausgegeben. Beide werden von den regionalen Verkehrsunternehmen der einzelnen Bundesländer fast überall anerkannt.Leider aber nicht einheitlich von ALLEN Verkehrsträgern. Bitte hier besonders aufpassen!  

 

Beim personenbedienten Verkauf am Schalter (Bearbeitungsdienstleistung) wurden die bisherige Erhöhung von 2,00 € auf 4,00 € zurückgenommen und beträgt nunmehr wieder 2,00 €. Die Umtauschgebühr für Fahrkarten stieg ab 2017 von 17,50 € auf 19,50 €.

 

Eine beabsichtigte Nutzung persönlicher Fahrausweise (wie Freifahrt, Abo65 plus)
und evtl. notwendiger Anschlussfahrkarten ist individuell bereits bei der Anmeldung mit dem Wanderleiter abzusprechen.  

In den reinen Tarifbereichen Berlin bzw. Potsdam sollte stets überprüft werden, ob sich ein Zusammenschluss zu 5er-Grüppchen anbietet - das Fahren auf einer Kleingruppenkarte günstiger kommt. Gleiches gilt auch bei Nutzung von Bahncards. Dabei ist aber die individuelle Anfahrt der einzelnen Teilnehmer von ihrer Wohnung zum Startort rechnerisch miteinzubeziehen. Insgesamt ergibt sich für Fahrten der Wanderer bei Bahnbenutzung in 2015 eine erhebliche Verteuerung bei verschlechterten Gegenleistungen.

 

Wanderleiter

Die Ausbildungen als Wanderführer des DWV oder als Lizenzträger des Sportbundes sind in den meisten Teilen gleich, werden sogar auf Basis der gleichen Studienmaterialien/Lehrbüchern durchgeführt. Beim DWV gibt es jedoch einen zusätzlich Block "kommerzieller Tourismus" und beim DOSB einen Bereich "Breitensport". Im Sportbereich wird der "kommerzielle Teil" auf Wunsch in einem separaten freiwilligen Zusatz-Lehrbaustein  "Management" angeboten. Damit ist der Abschluss über den Sportbereich wesentlich höherwertig. Keine der beiden Vereinigungen war jedoch bisher bereit, den Ausbildungsinhalt der anderen Vereinigung anzuerkennen - auch nicht, wenn der Wanderer eine Ergänzug des noch fehlenden Ausbildungsteils des anderen nachgeholt hat oder nachholen möchte.
Die Ausbildungskosten einschließlich Nebenkosten sind beim DWV momentan etwa 6-mal höher als beim DOSB. Die Ausbildung auf Grundlage der Richtlinien des DOSB wird in großen Teilen ehrenamtlich und praxisnah ausgeführt, während die Ausbildung über den DWV rein kommerziel geschieht. Die Ausbildung über den Sportbereich ist in den Themenkomplexen wesentlich umfangreicher. Im Bundesland Brandenburg wird diese Ausbildung in Abstimmung durch die Europäische Sportakademie Brandenburg und durch den BWBV durchgeführt.

Aus finanztechnischen Gründen möchte leider weder der Sportbereich noch der DWV auf die Einnahmen aus den Ausbildungen verzichten, weil man jeweils Verträge mit Ausbildungsträgern geschlossen hat. Beim DOSB ist innerhalb von 4 Jahren eine Fortbildung zum Erhalt der erteilten Lizenz notwendig. In diese Fortbildung fließen aktuelle Veränderungen besonders bzgl. Gesundheitsvorbeugung ein. Durch ehrenamtliches Engagement der Dozenten entstehen auch hier nur geringe Austellungsgebühren für die Dokumente.
Der DWV brachte zahlreiche neue Bezeichnungen für Wanderleiter in Umlauf - stets mit einer Zusatzbezeichnung in Verbindung mit dem Wort "Wanderführer". Diese Bezeichnungen sind nach speziellen Bewegungsarten und Teilnehmergruppen benannt. Gleich bleibt die Betätigung - das Führen von Wandergruppen.

 

Wir bezeichnen hier unabhängig von der Qualifikation einheitlich die Ausgebildeten als Wanderleiter - sonst müssten wir stetds "Liebe Sportfreunde/Sportfreundinnen und WanderführerInnen" und mehr sagen. Einige Lizenzträger haben weiterhin eine Zusatzqualifikation für die Bergwelt erlangt. Dazu habe viele Wanderleiter noch jahrelange praktische Erfahrungen beim Führen von Gruppen im In- und Ausland.  

 

Eine Ausbildung mit Abschluss einer Lizenz bei den einzelnen Mitgliedern berechtigt den jeweilig die dem LSB angeschlossenen Vereinen zur in Anspruchnahme von Landesfördermitteln. Über den DWV gibt es keine direkte Förderung. Einige Krankenkassen gewähren jedoch für nachgewiesene aktive Betätigungen bei der einen oder anderen Vereinigung Rabatte, weil ja beide zur Förderung der Gesundheit beitragen.

 

Die Wanderleiter der Touren werden durch die jeweiligen Vorstände der Vereine eingesetzt. Diese Aufgabe kann von Vorständen auf die Abteilungen oder Gruppen delegiert werden. Vergesst aber nicht, die beabsichtigtete Wanderung in eure Planung schriftlich aufzunehmen, damit sie im Zweifelsfall als organisierte Aktion, nicht als Privatveranstaltung gilt - z. B. in evtl. Versicherungsangelegenheiten.  


Vorab-Infos über die eigene beabsichtigte Teilnahme an Wanderungen einholen
Bei den Verantwortliche zu den einzelnen Wanderungen gibt es stets intern eine Tel-Nr. Diese ist auch in unseren Printmedien angegeben. Durch den ständigen kommerziellen Missbrauch dieser Angaben durch Suchmaschienen im Internet können wir diese Daten hier nicht mehr veröffentlichen. Wir beschränken deshalb hier die Angaben auf die Leiter der  Mitgliedsgruppen des PWB als vorbeugende Schutzmaßnahme. Dort werden Auskünte direkt erteilt oder es wird weitervermittelt. So kann man sich schon im Vorfeld einer beabsichtigten Teilnahme über Inhalt und Schwierigkeitsgrad informieren.

Einschränkungen
Die eingesetzten Wanderleiter hach dieser Angaben sehen wir jedoch gezwungen, ben das Recht, die Teilnahme bestimmter Personen an Touren in begründeten Fällen abzulehnen. Fälle können ungeeignete Kleidung, Ausrüstung, gesundheitliche Gründe, aber auch das Verhalten bestimmter Teilnehmer sein. Das geschieht zur Sicherheit der abgelehnten Personen selbst und auch im Interesse der übrigen Teilnehmer der jeweiligen Aktion.
 

 

Unkostenbeitrag unserer Gäste 

Von Wanderern, die nicht Mitglied eines zu Potsdamer Wanderverband e. V. zählenden Vereins (einschließlich derer Abteilungen) sind, wird in der Regel um einen Unkostenbeitrag von 2 Euro pro Tagestour gebeten. Auch, wenn wir nur ehrenamtlich tätig sind, entstehen uns Organisationskosten. Diese Beträge werden von den eingetragenen Mitglieder über den jeweiligen Mitgliedsbeitrag abgegolten.
Zu den Mitgliedsvereinen des Potsdamer Wanderbundes e.V. zählen zurzeit
 

-  Die Baberower e.V.

-  Eifelverein Potsdam-Teltow e.V.  

-  Eisenbahnersportverein Lokomotive Potsdam e.V.    


Viele Wanderfreunde sind aber inzwischen auch bei weiteren nicht direkt zum PWB zählenden Vereien Zweit-Mitglied oder viele Wanderer nutzen auch die Angebote dieser Befreundeten. Wir setzen einfach auf gegenseitige Unterstützung und gemeinsames Wirken.

Probleme bereiten uns momentan die im Bundesland Brandeburg seit 1990 neu eingeführten Verwaltungsstrukturen. Bis 1990 arbeiteten die jetzt kreisfreien Städte in  vielen Verwaltungs- und Strukturfragen stets mit dem sie umgebenden Landkreis zusammen bzw. es gab oft sogar ein gemeinsames Verwaltungsgremium für beide. So hatten die Wanderer solche betroffener Territorien nur ein gemeinsames "Dach". Mit der Wende wurde alles parallel aufgebaut. Bei uns im Potsdamer Wanderbund hielt man sich aber die Treue und blieb in der Basisgruppe weiterhin zusammen. So kommen die Mitglieder des Eifelvereins Potsdam-Teltow nun aus zwei Verwaltungseinheiten - aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (Teltow) und der kreisfreien Stadt Potsdam. Wenn es dann um Fördermittel und Anerkennung geht, fühlt sich so manche "Schreibtisch-Gruppet" nicht zuständig - meint dann, der andere Teil kann es doch machen oder tut so, als dürfe man nicht über den kommunalen Tellerrand hinausschauen. So ist z. B. in der kommunalen Verwaltung der Stadt Potsdam der Bereich "Wirtschaftsförderung" für das Wandern zuständig. Da wir uns selbst aber laut unserer Satzung nicht dem kommerziellen Bereich zugehörig fühlen, birgt das gewaltige Widersprüche. Auch fehlt nach unseren Erfahrungen in der dortigen Verwaltung momentan jegliches Fachwissen zum Wandern. 

 

Anteilige Reisekosten  

Es wird von uns stets versucht, die optimalste Reisekostenvariante zu ermittelt und zu nutzen. Dieser Preis wird dann durch die Teilnehkmerzahl geteilt. Wer sich zu einer  solchen Tour anmeldet, sich weder rechtzeitig abgemeldet bzw. nicht zur Tour erscheint, muss seinen Unkostenanteil trotzdem bezahlen, wenn von uns kein Ersatz gefunden wird. Ermäßigte Fahrausweise werden leider oft nicht vom Verkehrsanbieter zurückgenommen. 


Eine Übersicht zu den aktuellen Fahrpreisen des VBB hier
 

http://www.vbb.de/de/article/fahrpreise/fahrpreise/8841.html
 

 

Versicherungsfragen

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Vor Schadensereignissen ist aber niemand sicher - also sollte man abgesichert sein.  Für Vereine, die dem Landessportbund Brandenburg e. V. angehören, gelten zusätzlich spezielle Reglungen. Dort gibt es Gruppen-Versicherungsverträge (Haftplicht/Unfall der Teilnehmer sowie Tätigkeit bestimmter Vereinspersonen im Ehrenamt).
Die Auslegung dieser Reglungen ist nochmals unterschiedlich für eingetragene Mitglieder bei den  Vereinen bzw. deren Gäste. Diese Leistungen sind aber im Schadensfällen recht gering und greifen auch erst dann, wenn andere Unterstützungen ausbleiben oder noch geringer sind.

Unabhängig davon wird aber allen Teilnehmern grundsätzlich empfohlen ausreichende private Vorsorge zu treffen, Versicherungen für den Freizeitbereich
(u. a. Haftpflicht/Unfall) abzuschließen.
 

Individuell zu prüfen ist auch, ob sich eine Reiserücktrittsversicherung von den Konditionen her anbietet. Gleiches trifft für in Versicherungen eingeschlossene Bergungs- und Rückführungskosten  in die BRD - also wieder nach Hause - zu.
 

Bei Auslandsfahrten ist zwingend zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung in geeigneter Form erforderlich. Ohne diese kann sogar die Ein- oder Ausreise in die den EU-Bereich außerhalb der BRD schon abgelehnt werden - selbst im "Schengen-Raum". Diese Dokumente sind auch Voraussetzung für die Erteilung eines notwendigen Visums für viele weitere Staaten. Für diese Unterlagen ist jeder Teilnehmer/Gast eigenständig verantwortlich. Bei Nichtnachweisbarkeit kann bei Kontrollen die Einreise verweigert werden. Wenn das Fehlen erst im Schadensfall bemerkt wird, ist fast immer Barzahlung gefragt.

Für die Überschreitung der Außengrenzen der Bundesrepublik zu den EU-Nachbarn ist auch bei Fehlen der Grenzkontrollen entweder der Personalausweis oder der Reisepass mitzuführen. Andere Papiere gelten nicht als Grenzübertrittsdokumente. Das kann von der Polizei der Nachbarländer bei Kontrollen als illegale Einreise gewertet werden.
 

Die Vereine und in deren Auftrag handelnde Wanderleiter übernehmen keine Haftung für evtl. zusätzlichen Aufwand, gesundheitliche Schäden und deren Folgen bzw. für Sachschäden und sonstige Folgekosten. Ein Haftungsanspruch besteht ledigiglich bei nachgewiesenem grobfahrlässigem Verhalten der Leiter der Tour.

Auch der Wald hat es in sich. Der BGH (Bundesgerichtshof) als oberste deutsche Gerichtsinstanz hat in letzten Urteilen ausdrücklich "waldtypische Gefahren" beim Betreten des Waldes für Versicherungsleitungen ausgeschlossen. Das betrifft auch die Verkehrssicherungspflicht der Eigentümer bzgl. der Waldwege, einschließlich der dort markierten Waldwanderwege.
Für alle Touristikarten gilt auch im Wald der §1 der gegenseitigen Rücksichtnahme. Fast alle Gesetze stellen dieses in ihren ersten Paragrafen voran. Keine Touristikart darf die andere mehr als unvermeidbar einengen - Natur und Umwelt darf nicht in ihrem Bestand negativ beeinflusst werden. Das liberale Waldgesetz Brandenburgs darf nicht als Mittel der Willkür einzelner Erholungssuchernder gegenüber mehrheitlich anderen missbraucht werden. Verstöße sind von den Wanderern möglichst mit Uhrzeit und Datum nebst Zeugen schriftlich festzuhalten und wenn möglich auch fotografisch zusätzlich zu dokumentieren. Hoheitlich ist für alle Probleme im Wald juristisch primär die Forst zuständig.

Da die Forst im Bereich Potsdam auch fast immer gleichzeitig Eigentümer des Waldes ist, gibt es diverse Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Bestimmungen des Brandenburgischen Waldgesetzes. Sowohl von der unteren als auch von der oberen Forstbehörde als Exekutiven wird das Waldgesetz nicht im Sinne des Gesetzgebers umgesetzt. Man stellt alles hinter dem kommerziellen Nutzen des Waldes zurück. Auch die Reglungen als anerkanntes Erholungsgebiet werden leider kaum umgesetzt. Angeblich könne man auch der Zerstörung von markierten Wanderwegen und der missbräuchlichen Nutzung von Naturlehrpfaden personaltechnisch nichts wirkungsvoll entgegensetzen.  

 

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An der Kreuzung der europäischen Fernwanderwege E10 / E11

Dieser Findling am Fuße des Wanderkreuzes hat einen Teil des Weges schon gemacht